Begrüßung

Herzlich willkommen auf unserer Weltnetzseite

Wir freuen uns, daß Sie zu uns gefunden haben und begrüßen Sie.

Wegen des ständig zunehmenden Unmutes im Volke haben etliche Bürger, die um Herrn Norbert Schittke und seinem Werdegang wußten, sich zu einem Treffen im Hotel Kronſberg am Messegelände in Hannover versammelt.

Aus dieser Veranstaltung gründete sich am 8. Mai 2004 die Exil Regierung Deutsches Reich. Unter Führung des Sprechers und späteren Reichskanzler der Exilregierung Norbert Schittke, welcher auf der Nationalversammlung am 11.09.2004 in Magdeburg bestellt, gewählt und vom Präsidenten sein Amt übergeben bekam.

Überprüfen Sie bitte all unsere Aussagen unter dem Aspekt der Feindstaatenklausel der UNO und der sogenannten verbreiteten "Wahrheit".

Nationalhymne

Bitte lange Ladezeit berücksichtigen! (20 MB)

Herzlich Willkommen in der Realität!

http://www.youtube.com/watch?v=bbTvNtPvCnU

Um den Film zu starten klicken Sie den Link an!

„Alles, was das Böse braucht
um zu siegen,
sind gute Menschen die nichts tun.“
(E. Birke)

Vorgehensweise zur Beantragung von Dokumenten der Exilregierung finden Sie unter Reichsdokumente.

Damit Sie die Dokumente ordnungsgemäß ansehen und ausdrucken können installieren Sie bitte die Schriftart U1 Mainzer Fraktur, die Sie sich hier herunterladen können: U1MainzerFraktur

"Das Spiel ist aus GEZ, ihr seid am Ende..."

Von:

Richard Raffay

+++ EILMELDUNG +++ Die GEZ ist damit wohl erledigt.

LG Tübingen Beschluss vom 16.9.2016, 5 T 232/16 30

b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.

Also ist eine Rundfunkanstalt keine Behörde sondern ein Unternehmen.

Daraus ergibt sich klar, dass sie keine Amtshilfe bei Behörden stellen kann.

Alle Vollstreckungsmaßnahmen sind belegbar damit gesetzwidrig.

 

Die GEZ müsste den Weg über Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift gehen.

Doch dazu fehlt jede Rechtsgrundlage, denn auch sogenannte Bescheide können von einem Unternehmen nicht erteilt werden.

Absatz 10, 11, 26, 28,29, 30 dort sind die entscheidenden Argumente einer Vollstreckungsabwehr.


Das Spiel ist aus GEZ, ihr seid am Ende.

 

Das Urteil auf dem Justiz-Portal (lässt sich auf Handy nicht öffnen)

Komplettes Urteil als PDF hier herunterzuladen :

http://docdro.id/c2NvXrK

 

Wohnsitz nehmen ist in der BRiD nicht möglich

http://brd-schwindel.org/wohnsitz-nehmen-ist-in-der-brid-nicht-moeglich/