Begrüßung

Herzlich willkommen auf unserer Weltnetzseite

Wir freuen uns, daß Sie zu uns gefunden haben und begrüßen Sie.

Wegen des ständig zunehmenden Unmutes im Volke haben etliche Bürger, die um Herrn Norbert Schittke und seinem Werdegang wußten, sich zu einem Treffen im Hotel Kronſberg am Messegelände in Hannover versammelt.

Aus dieser Veranstaltung gründete sich am 8. Mai 2004 die Exil Regierung Deutsches Reich. Unter Führung des Sprechers und späteren Reichskanzler der Exilregierung Norbert Schittke, welcher auf der Nationalversammlung am 11.09.2004 in Magdeburg bestellt, gewählt und vom Präsidenten sein Amt übergeben bekam.

Überprüfen Sie bitte all unsere Aussagen unter dem Aspekt der Feindstaatenklausel der UNO und der sogenannten verbreiteten "Wahrheit".

Nationalhymne

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Herzlich Willkommen in der Realität!

http://www.youtube.com/watch?v=bbTvNtPvCnU

Um den Film zu starten klicken Sie den Link an!

„Alles, was das Böse braucht
um zu siegen,
sind gute Menschen die nichts tun.“
(E. Birke)

Vorgehensweise zur Beantragung von Dokumenten der Exilregierung finden Sie unter Reichsdokumente.

Damit Sie die Dokumente ordnungsgemäß ansehen und ausdrucken können installieren Sie bitte die Schriftart U1 Mainzer Fraktur, die Sie sich hier herunterladen können: U1MainzerFraktur

Steuerzahlung - Ablehnung

Sehr geehrte/r Frau/Herr

 

Zwar wäre ich zahlungswillig und auch zahlungsfähig, andererseits besteht für die Bewohner des Bundesgebietes (Art. 25 GG) aber keine gültige und rechtlich anwendbare Rechtsgrundlage für eine Steuerzahlungspflicht! Es gibt in der BRD kein gültiges Gesetz welches die Bewohner des Bundesgebietes verpflichtet, Steuern zahlen zu müssen!

 

Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 55, 274/301 festgestellt und entschieden, daß das Grundgesetz keine Steuerpflicht erklärt! Eine Steuerzahlungspflicht für die Bewohner des Bundesgebietes ist also mit dem GG nicht vereinbar, somit grundgesetzwidrig!

 

Wenn Sie von mir also Steuern haben wollen, müßten Sie mir bitte werthaltig und zweifelsfrei nachweisen, nach welchem gültigen und grundgesetzkonformen Gesetz sich eine derartige Verpflichtung ergeben sollte. Ohne Angabe eines solchen gültigen Gesetzes, erfolgt keinerlei Zahlung von Steuern durch mich!

 

Nach der ständigen und gefestigten Rechtsprechung (cf. BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 und u.a. BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963) hat ein Gesetz nur dann Gültigkeit und darf – nach rechtsstaatlichen Grundsätzen - nur dann angewendet werden, wenn dessen räumlicher Geltungs-bereich in diesem Gesetz definiert ist! Ohne eine solche Definition verstößt ein Gesetz gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot sowie gegen das grundgesetzliche Gebot der Rechtssicherheit (Art. 20 GG) und führt damit zu dessen Nichtigkeit! Dieses trifft z.B. zweifelsfrei auf die AO, das EStG, das GewStG, die JBeitrO, das UStG und das VwVG zu. Außerdem verstoßen diese Rechtsnormen auch gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 I GG und bewirken dadurch ebenfalls Nichtigkeit!

 

Ihre gegen mich beabsichtigten Maßnahmen der Steuerbeitreibung sind also grundgesetzwidrig und somit illegal, da ohne gültige Rechtsgrundlage und somit mit sofortiger Wirkung unverzüg-lich einzustellen! Die „Steuergesetze“ der BRD werden von Finanzämtern zwar als geltend angesehen, sind – nach rechtsstaatlichen Grundsätzen – aber lediglich eine Fiktion und somit nicht gültig (s.o.), nichtig und daher auch nicht anwendbar, wenn hier denn gemäß Art. 20 III GG verfahren wird!

 

Da eine Staatshaftung nicht mehr besteht, weise ich Sie abschließend explizite darauf hin, daß ich ggf. Schadensersatzansprüche gemäß §§ 823 und 839 BGB gegen Sie persönlich geltend machen werde!

 

Mit freundlichem Gruß

---------------------------------- Der Brief zum Ausfüllen kann angefordert werden.