Begrüßung
Herzlich willkommen auf unserer Weltnetzseite

Wir freuen uns, daß Sie zu uns gefunden haben und begrüßen Sie.
Wegen des ständig zunehmenden Unmutes im Volke haben etliche Bürger, die um Herrn Norbert Schittke und seinem Werdegang wußten, sich zu einem Treffen im Hotel Kronſberg am Messegelände in Hannover versammelt.
Aus dieser Veranstaltung gründete sich am 8. Mai 2004 die Exil Regierung Deutsches Reich. Unter Führung des Sprechers und späteren Reichskanzler der Exilregierung Norbert Schittke, welcher auf der Nationalversammlung am 11.09.2004 in Magdeburg bestellt, gewählt und vom Präsidenten sein Amt übergeben bekam.
Überprüfen Sie bitte all unsere Aussagen unter dem Aspekt der Feindstaatenklausel der UNO und der sogenannten verbreiteten "Wahrheit".
Bitte lange Ladezeit berücksichtigen! (20 MB)
|
Herzlich Willkommen in der Realität! Um den Film zu starten klicken Sie den Link an! |
„Alles, was das Böse braucht um zu siegen, sind gute Menschen die nichts tun.“ (E. Birke) |
Vorgehensweise zur Beantragung von Dokumenten der Exilregierung finden Sie unter Reichsdokumente.
Damit Sie die Dokumente ordnungsgemäß ansehen und ausdrucken können installieren Sie bitte die Schriftart U1 Mainzer Fraktur, die Sie sich hier herunterladen können: U1MainzerFraktur
Exilregierung
Aufruf an alle Reichsbürger!
Bitte teilen Sie uns die Namen von Reichsbürgern mit, die direkt oder über Dritte Kontakte zu Grundstücksbesitzern im Deutschen Reich bis 1945 haben, deren Grundstücke bis heute russisch besetzt sind.
- Sie bekommen es bei Abschluß eines Friedensvertrages zurück.
- Sie erhalten es durch einen Nutzungsvertrag wieder aufgebaut.
Gleiches gilt für Grundstücksbesitzer im Memelland, Ostpreußen, Süd Tirol und Elsaß-Lothringen.
Diese Leistung wird nach Abschluß mit dem Eisernen Kreuz und den damit im Zusammenhang stehenden monatlichen Zahlungen als Offizier begleitet.
Exilregierung Deutsches Reich
Reichskanzler des Deutschen Reiches
Anerkennung
Es gibt verständlicherweise immer wieder Anfragen bezüglich der Legitimität der Exilregierung Deutsches Reich und ob diese nach geltendem Völkerrecht und gemäß deutscher Reichsverfassung das Deutsche Reich (und somit das deutsche Volk) gesetzmäßig vertreten darf.
Sie können hier nachlesen, unter welchen Maßgaben die Gründung der Exilregierung erfolgte. Sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen wurden vorher von unseren Anwälten geprüft. Die Gründung erfolgte den völkerrechtlich geltenden Bestimmungen gemäß in der gleichen Vorgehensweise, wie Exilregierungen international allgemein ins Amt gerufen werden.
Der legitime Anspruch der Exilregierung Deutsches Reich auf rechtsgültige Vertretung des in seiner Existenz vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Deutschen Reiches wurde zwischenzeitlich (zum Leidwesen der Bundesrepublik) in etlichen Präzedenzfällen von unabhängigen deutschen Gerichten bestätigt.
Reichsreisepass
Den Reisepaß des Deutschen Reiches kann jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, beantragen. Die Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 10 Jahre.
Die Vorderseite des RRP

Die Rückseite (innenliegende Laminatkarte) des RRP

Der Reisepaß besitzt 32 Seiten und ist buchbinderisch genäht. Die einzelnen Seiten sind aus Spezialpapier, enthalten farbige Guillochen sowie ein ausschließlich unter UV-Licht zu sehendes Muster.
Alle Seiten des Passes haben ein maschinenlesbares Kinegramm sowie ein Hologramm mit mittels Laser eingebrannter Paß-Nummer. Außerdem besitzen sie einen Chip, auf dem die Daten rechnerlesbar gespeichert sind. Daher sind sie die sichersten Reisepässe der Welt. Die Außenseite ist aus genarbtem dunkelblauen Kustledermaterial und besitzt einen mit Tiefprägung in Gold dargestellten Reichsadler sowie den Schriftzug "Deutsches Reich - Reisepass".
Hinweis: Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Reisepass sehen wegen Verhinderung von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.
Hier können Sie die den Reisepass beantragen.
Unterkategorien
Entstehung
Hier erfahren Sie, wie es zur Gründung der Exilregierung Deutsches Reich kam.
Seite 28 von 30
Unsere Wappen

Königreich Preussen
Königreich Bayern

Königreich Württemberg

Königreich Sachsen

Großherzogtum Baden

Großherzogtum Mecklenburg - Schwerin

Großherzogtum Hessen

Großherzogtum Oldenburg

Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach

Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz

Herzogtum Braunschweig

Herzogtum Sachsen - Meiningen

Herzogtum Anhalt

Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha

Herzogtum Sachsen - Altenburg

Fürstentum Lippe

Fürstentum Waldeck

Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt

Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen

Fürstentum Reuß jüngere Linie

Fürstentum Schaumburg-Lippe

Fürstentum Reuß ältere Linie

Freie und Hansestadt Hamburg

Freie und Hansestadt Lübeck

Freie Hansestadt Bremen

Reichsland Elsaß-Lothringen


