Reichsführerschein

Den Führerschein des Deutschen Reiches kann jeder Bürger, der im Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ist oder erfolgreich die Fahrprüfung für die entsprechende Klasse abgelegt hat, beantragen. Die Ausgabe von Führerscheinen ist jedoch an das Vorliegen wenigstens eines gültigen Dokumentes gekoppelt.

Der Reichsführerschein ist als PVC-Karte mit den Maßen (Breite) 85 x (Höhe) 54 x (Dicke) 0,8mm ausgeführt.

Auf der Vorderseite befindet sich eine sog. maschinenlesbare Zone mit mehreren Prüfziffern, um die Authentizität des Dokumentes feststellen zu können. Diese ergeben sich aus bestimmten Daten auf dem Dokument, die in der Druckerei errechnet und mitgedruckt werden.

Die Vorderseite des RFS

Die Rückseiteseite des RFS

Die Geltungsdauer des Führerscheins ist grundsätzlich unbegrenzt, wird aber aus Sicherheitsgründen in Anbetracht der heutigen Verkehrslage bis zu dem Tage befristet, an dem der Inhaber sein 70. Lebensjahr vollendet. Es wird dabei erwogen, daß der Gesetzgeber eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung vorschreibt, die dann turnusmäßig absolviert werden muß. Wir wollen durch diese Maßnahme eine möglicherweise kommende gesetzliche Regelung durch die ansonsten unbegrenzte Geltungsdauer der Führerscheine nicht ausschließen. Nach dem 70. Lebensjahr werden die Führerscheine für eine Geltungsdauer von 5 Jahren ausgegeben.

Hinweis: Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Führerschein sieht wegen dem Verhindern von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.

Hier können Sie die den Reichsführerschein beantragen.