Weihnachtsgrüße

Weihnachten

Zwar ist das Jahr an Feſten reich,
Doch ist kein Feſt dem Feſte gleich,
Worauf wir Kinder Jahr aus, Jahr ein
Stets harren in süßer Luſt und Pein.

0 schöne, herrliche Weihnachtszeit,
Was bringſt du Luſt und Fröhlichkeit!
Wenn der Heilige Chriſt in jedem Haus
Teilt seine lieben Gaben aus
.
Und iſt das Häuſchen noch so klein,
So kommt der Heilige Chriſt hinein,
Und alle sind ihm lieb wie die Seinen,
Die Armen und Reichen, die Großen und Kleinen

Der Heilige Chriſt an alle denkt,
Ein jedes wird von ihm beſchenkt.
Drum laßt uns freu´n und dankbar sein!
Er denkt auch un\er, mein und dein.

Auguſt Heinrich Hoffmann von Fallerſleben (1798-1847)

 

eine glückliche Weihnacht wünsche ich allen die mit mir an die gute Zukunft glauben. Mit der Verwirklichung 2012 des Deutschen Reiches, unserer Heimat.

Fürst Norbert R. Schittke zu Romkerhall Reichskanzler der Exilregierung Deutsches Reich - Kaiserreich,

 

Der Plan des Reichskanzler des Deutschen Reiches- Kaiserreich Fürst Norbert R. Schittke zu Romkerhall, offen ausgesprochen, welchen es nun umzusetzen gilt.

Bernhard Schaub
(Schweizer Alemanne)
Das Deutsche Reich

Nach der klassischen Staatsrechtslehre besteht ein Staat aus drei Elementen: einem Staatsvolk, einem Staatsgebiet und einer Staatsgewalt.
Das deutsche Staatsvolk ist leicht zu bestimmen. Es setzt sich aus all denen zusammen, die im Mai 1945 nach dem geltenden Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 15. September 1935 die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Reichsbürgerschaft besaßen, sowie deren Abkömmlingen. Genau so, wie alle Verträge und Abkommen, die die Bundesrepublik je geschlossen hat, im Hinblick auf das Reich nichtig sind, genau so sind auch alle „Einbürgerungen“, die sie vorgenommen hat, nichtig. Es gibt keine bundesrepublikanischen Staatsangehörigen, noch viel weniger eingebürgerte Einwanderer.
Was das Staatsgebiet des Deutschen Reiches betrifft, von dem auszugehen sei, so gibt es drei Ansichten, von denen die erste allerdings zum vornherein zu verwerfen ist. Bundesrepublikanische Staatsrechtler neigen nämlich naturgemäß dazu – „wes Brot ich eß, des Lied ich sing“ – , die Grenzen von 1937 zu Grunde zu legen. Das ist aber nur ein Zugeständnis an die Alliierten, denn die Grenzen von 1937 sind die Grenzen von Versailles, die von den Alliierten nochmals in der „Berliner Erklärung“ vom 5. Juni 1945 festgehalten wurden. Über die Rechtmäßigkeit des Versailler Diktats zu diskutieren ist zwar vom Internationalen Militärtribunal in Nürnberg verboten worden, und BRD-Bedienstete, die es bleiben wollen, sind gut beraten, nicht zu widersprechen. Aber eine ernsthafte Auseinandersetzung auf dem Boden des Völkerrechts muß zu anderen Schlüssen kommen.
Den Überlegungen und Ausarbeitungen des niederländischen Völkerrechtlers Dr. F.H.E.W. du Buy (Mozartlaan 107, 7522 HL Enschede NL) folgend, können wir festhalten:
Nach den allgemeinen Regeln des geltenden zwischenstaatlichen Rechts (Völkerrecht) ist für den Gebietsstand eines Staates der Stand am Tage vor dem Ausbruch eines Krieges maßgebend.
Nach geltendem Völkerrecht sind für das Deutsche Reich folglich jene Grenzen zu betrachten, wie diese am 31. Juli 1914 oder am 31. August 1939 bestanden. Ob man dieses oder jenes Datum setzt, hängt davon ab, wie man den Versailler „Vertrag“ vom 28. Juni 1919 bewertet.
Aber auch wenn man vom Datum des 31. August 1939 ausgeht, bedeutet dies noch keineswegs eine Anerkennung des Versailler Diktates als eines gültigen Vertrages. Die Grenzziehungen dieses Vertrages wurden – was die Ostgrenze betrifft – von keiner Reichsregierung je anerkannt.
Nun gibt es in der Rechtswissenschaft die Frage, ob ein Diktat als Vertrag betrachtet werden kann und somit bindende Wirkung zeitigt. Was das Privatrecht betrifft, so ist die Meinung allgemein, daß ein unter Zwang zustande gekommener Vertrag nichtig ist. Was das Völkerrecht betrifft, da gehen die Meinungen auseinander. Entscheidendes Kriterium ist hier meistens, wer diktiert und wer hinzunehmen hat. Der Versailler „Vertrag“ war nach Auffassung der Siegermächte ein gültiger und damit für die unterzeichnenden Staaten ein bindender Vertrag. Daß die USA den „Vertrag“ nicht unterschrieben, das hatte zur Folge, daß er in der Beziehung USA – Deutsches Reich nie wirksam geworden ist.
Geht man von der Rechtsverbindlichkeit des Versailler „Vertrages“ aus, dann gilt folgendes:
Das Gebiet des Deutschen Reiches wurde vor dem Krieg durch den Anschluß Österreichs und die Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete sowie des Memellandes vergrößert. Das Reich erhielt dadurch jene Grenzen, wie sie vor Kriegsausbruch, also am 31. August 1939, bestanden. Bei Verhandlungen über einen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reiche müßte dann von diesen Grenzen ausgegangen werden. Dabei ist zu beachten, daß Österreich schon 1919 anschlußwillig war und der Anschluß damals von den Siegermächten – entgegen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker – verboten wurde. Im März 1938 schlossen sich die Österreicher mit überwältigendem Mehr dem Deutschen Reiche an.
Geht man aber davon aus, daß der Versailler „Vertrag“ ein Diktat ist, da er unter Zwang zustande kam und von deutscher Seite ausdrücklich „unter Protest“ unterschrieben wurde, er folglich kein völkerrechtlich gültiger Vertrag ist, so gelten für das Deutsche Reich eindeutig die Grenzen vom 31. Juli 1914.
Die Formel „Deutschland in den Grenzen vom 31. 12. 1937“ ist – aus völkerrechtlicher Sicht – jedenfalls grundsätzlich falsch und unannehmbar.
Das schwierigste Thema beim Aufrichten der Handlungsfähigkeit des Reiches ist die Wiedereinsetzung der Staatsgewalt, also der Regierung und der sonstigen Organe und Institutionen des Staates. Mit der Verhaftung der Regierung Dönitz und der lebenslänglichen Haft sowie Ermordung von Rudolf Hess ist das Reich seiner Regierung beraubt worden. Was aber nicht verhaftet, abgeschafft oder aufgelöst werden kann, das ist das Reich selbst in Form seiner Verfassung und seiner Gesetze, die die Grundlagen für die Ausübung der Staatsgewalt bilden.
Um zu verstehen, was 1945 eigentlich vor sich ging, muß man einen Vergleich zu Hilfe nehmen. Das völkerrechtswidrige Ausschalten der Reichsregierung ist einem Überfall zu vergleichen, bei dem eine Horde von Barbaren in einen Konzertsaal eindringt und mitten in der Aufführung einer Beethoven-Symphonie das Orchester und den Dirigenten abführt. Die Musik verstummt, die Zuhörer (das Volk) sind betäubt und gelähmt. Auf der Bühne machen sich nun Jazz- und Rockmusiker breit. Das Publikum läßt es sich aus Angst und Ratlosigkeit zunächst einmal gefallen.
Das geht so zwei oder drei Generationen lang. Aber auf einmal fällt einigen auf, daß da auf der Bühne ja noch die alten Notenpulte mit den Partituren stehen. Sie gehen hin und fangen an, die Noten zu lesen. Aus den Noten klingt ihnen nun die Musik entgegen, die man hier ursprünglich spielte, für die dieses Haus gebaut wurde und wegen der die Menschen eigentlich herkamen. Sie sammeln die Noten und schauen sich nach Musikern um. Aber sie werden inne, daß sie selber spielen müssen. Es gibt keinen mehr, der das für sie tut. Es sind vielleicht keine Berufsmusiker. Aber sie spielen dafür mit einer Hingabe und einem Ernst, der die kleinen technischen Mängel wettmacht. Das Publikum horcht auf, die Lärmbrüder verstummen, packen ihre Sachen und verschwinden durch die Hintertür. Der Geist Beethovens ist wieder da.
Das Gleichnis will sagen: Aus der Verfassung und den Gesetzen ist das Reich wieder herstellbar, wenn sich Leute finden, die sich die Mühe nehmen, diese Gesetze zu sammeln, zu sichten und sich bei der Organschaffung des Reiches ihnen gemäß und gemäß dem geltenden Völkerrecht zu verhalten.