Anerkennung

Es gibt verständlicherweise immer wieder Anfragen bezüglich der Legitimität der Exilregierung Deutsches Reich und ob diese nach geltendem Völkerrecht und gemäß deutscher Reichsverfassung das Deutsche Reich (und somit das deutsche Volk) gesetzmäßig vertreten darf.

Sie können hier nachlesen, unter welchen Maßgaben die Gründung der Exilregierung erfolgte. Sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen wurden vorher von unseren Anwälten geprüft. Die Gründung erfolgte den völkerrechtlich geltenden Bestimmungen gemäß in der gleichen Vorgehensweise, wie Exilregierungen international allgemein ins Amt gerufen werden.

Der legitime Anspruch der Exilregierung Deutsches Reich auf rechtsgültige Vertretung des in seiner Existenz vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Deutschen Reiches wurde zwischenzeitlich (zum Leidwesen der Bundesrepublik) in etlichen Präzedenzfällen von unabhängigen deutschen Gerichten bestätigt.


Im Folgenden finden Sie eine Auflistung einiger der maßgeblichen Ereignisse:

  1. Das Deutsche Reich existiert und ist nur mangels Organisation nicht handlungsfähig (OVG Karlsruhe BVG von 1973 Urteil 31.07.1973, BVerfGE 35, S. 1 ƒ, BVerfG 2266 [277], BVerfG 3288 [319 f.], BVerfG 585 [126], BVerfG 6309 [336, 363]). Erwirkt durch eine Klage vom ehemaligen Ministerpräsidenten Franz Joseph Strauß wegen der Aufnahme der „DDR“ zum gleichberechtigten Mitglied der UNO wie die „BRD“ auch. Franz J. Strauß war auch der Mentor unseres heutigen Reichskanzler Norbert Schittke.
  2. Angemeldet beim Internationalen Gerichtshof Den Haag zum 08.05.2004.
  3. Anerkannt durch die Spanische Krone am 14.06.2004.
  4. Konstituierende Nationalversammlung am 11.09.2004 mit dem vom Volk erschienenen Vertretern. Diese haben den Vorschlag des Gründungspräsidiums angenommen, welches durch eine zusätzliche Abstimmung bestätigt wurde für die Exilregierung Deutsches Reich.
  5. Anerkannt als nicht mehr fehlende Organisation, Wiesbaden vom 29.11.2005.
  6. Norbert Schittke anerkannt als Reichskanzler der Exilregierung Deutsches Reich, Staatsanwaltschaft Hildesheim Js 29 300 /05.
  7. Anerkannt durch statistisches Bundesamt am 01.02.2006.
  8. Verwaltungsvertretung in Moskau durch Rußland am 19.05.2006.
  9. Anerkennen des Reichspersonenausweis als Bestätigung der Existenz des Bürgers für die Bundesknappschaft durch die Stadt Hildesheim am 28.12.2006
  10. Freispruch der Amtsanmaßung eines Bürgers der Inhaber der Reichspersonendokumente ist, durch das LG Göttingen am 23.04.2008.
  11. Handlungsfähig als Deutsches Reich um 12:00 Mittags MEZ 16.11.2008 durch das erstmalige Verleihen der Eisernen Kreuze Miniaturschnalle (schwarz-weiß-roten Band) seit dem 24. Mai 1945, posthum an Kriegerwitwen
  12. Anerkennung als Deutsches Reich durch die Schweiz am 19.05.2009
  13. Kriegsbeendigung mittels Verbalnote erklärt der UNO am 23.05.2009
  14. Kenntnisnahme und bestätigt als juristische und staatliche Person durch den Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld am 13.01.2010
  15. Mehrere Bestätigungen, daß die Nationalitätenaufkleber ` D`auf dem KFZ- Kennzeichen kein Kennzeichenmißbrauch darstellt,
    so laut AG Clausthal-Zellerfeld vom 23.04.2009 und Staatsanwaltschaft Hildesheim am 14.09.2009. Etliche weitere folgten.
Wir haben auch die diplomatische Anerkennung durch andere Regierungen, in verschiedenster Form. Von dem vollen Zuerkennen der Rechte der Exilregierung Deutsches Reich im diplomatischen Korps des Staates (Immunität u.a.), bis hin zum schriftlichen Verkehr mit anderen Regierungen.


Möchten Sie diese und weitere Dinge bestätigt sehen, besuchen Sie unsere Informationsveranstaltungen durch rechtzeitige schriftliche Anmeldung unter dem Menü-Punkt Veranstaltungen.

Bezüglich der Bewertung der Exilregierung Deutsches Reich durch Vertreter der "Bundesrepublik" finden sich in den Medien mittlerweile einige Beiträge, welche durchaus bezeichnend sind. Im März 2007 wurde in der Fernsehsendung Stern-TV über die Exilregierung Deutsches Reich berichtet, allerdings in engem Zusammenhang mit verschiedenen Konkurrenz-Organisationen, welche aufgrund fehlender juristischer Voraussetzungen keinen legitimen Anspruch auf die Vertretung des Deutschen Reiches erheben können.

Am Anfang dieser Sendung wird über die selbsternannte "Kommissarische Reichsregierung" eines Herrn E. berichtet, wobei darauf abgestellt wird, den Betreffenden möglichst ins Lächerliche zu ziehen. Im weiteren Verlauf der Sendung wird man dann aber auch schon warnend in Bezug auf einige rechtliche Aspekte dieser Reichsregierungen hingewiesen. Bezeichnenderweise fokussiert sich der Bericht im Anschluss auf einen bekannten Betrugsfall, in dem eine unseriöse Vereinigung ihre Mitglieder um das Ersparte brachte. Hierbei wird systematisch versucht, alle genannten Organisationen möglichst in ein gleiches Licht zu rücken, namentlich ins halbkriminelle.

Gegen Ende der Sendung werden schließlich zwei Vertreter des "Verfassungsschutzes" der BRD interviewt, um sich zur beschriebenen Thematik aus Sichtweise der "Bundesrepublik" zu äußern.

Wer sich die Aufzeichnung (z.B. auf YouTube.de) genau ansieht, entnimmt den Äußerungen der beiden Verfassungsschützer unmissverständlich die Wahrheit über die legitime Alleinstellung der Exilregierung Deutsches Reich. Die Behörden der BRD wissen um sämtliche bis dato erreichten Urteile an deutschen Gerichten genauestens Bescheid.

Aus diesem Grunde muß die "Exilregierung Deutsches Reich" unter Führung von Herrn Reichskanzler Norbert Schittke von der "Bundesrepublik Deutschland" seit geraumer Zeit zwangsläufig als einzige legitime Vertretung des Deutschen Reichs akzeptiert werden, ob sie es will oder nicht.

 

 
  1. Nur die "Exilregierung Deutsches Reich" steht als ehemals vom Verfassungsschutz aller Bundesländer der BRD überwachte Organisation heute offiziell nicht mehr auf dessen Liste.
  2. Besonderes Merkmal der "Exilregierung Deutsches Reich" ist es, daß sie sich das Ziel des rechtmäßigen Wiederherstellens des Deutschen Reiches wirklich gesetzt hat, dieses auch verfolgt, und das Deutsche Reich wieder errichten will unter der Vorgabe "Allgemeinnutz geht vor Eigennutz".


Welchen Stellenwert die kommissarischen und anderen, selbsternannten Reichsregierungen für die BRD haben, sollte nun unmissverständlich klar sein. Da die "Exilregierung Deutsches Reich" die einzig legitime Exilregierung des Deutschen Reichs gemäß Völkerrecht ist, wird sie dementsprechend behandelt, auch wenn die Behörden der BRD die Angelegenheit in den Medien etwas abwiegeln. Die Alliierten hatten am 23. Mai 1945 schon einmal den Fehler begangen und die damalige legitime Reichsregierung unter Herrn Reichskanzler Großadmiral Dönitz gegen geltendes Völkerrecht verhaftet. Man wird sich hüten, diesen Fehler zum zweiten Mal zu begehen.

Unser ehrenwerter Herr Reichspräsident W. Bensch kann daher auch als einzige Amtsperson Beamte des Deutschen Reiches ernennen. Der Titel des Staatssekretärs wurde und wird in der Öffentlichkeit und auf offiziellen Schreiben u.a. benutzt, ohne dass wir je ein Schreiben der "BRD" wegen Amtsanmaßung erhalten haben.

Auch die UNO-Resolution A/56/83 vom 12. Dez. 2001 gibt uns Recht, insbesondere die folgenden beiden Artikel:



Artikel 8

(Von einem Staat geleitetes oder kontrolliertes Verhalten):

„Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe dabei faktisch im Auftrag oder unter der Leitung oder Kontrolle dieses Staates handelt.“
  Artikel 9

(Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen):

„Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.“



Niemand darf vergessen: Die UNO wurde zur Zeit des Zweiten Weltkrieges als Instrument gegen das Deutsche Reich gegründet. Die Feindstaatenklauseln (Artikel 53 und 107) bestehen bis auf den heutigen Tag ungeändert fort! Die obige Resolution vom Jahre 2001 ist in erster Linie eingebracht worden, um Absetzbewegungen zu unterstützen, infolge derer unliebsame Regierungen in Schwierigkeiten zu bringen, und letzten Endes mißliebige Staaten in kleinere Teilstaaten zu zerstückeln. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Loslösung des Kosovo von Serbien erwähnt.
Die Exilregierung Deutsches Reich unterhält seit nunmehr geraumer Zeit verschiedenste Kontakte zu anderen Staaten, auch außerhalb von Europa. Die weltpolitische Lage hat aber noch nicht die Reife erreicht, um diese Verbindungen offenzulegen. Es ist zuvorderst auch notwendig, daß wir weiteres Vertrauen aufbauen. In Bezug zur BRD muss dies nicht unbedingt der Fall sein.

Wie Sie sich vielleicht erinnern, hat es Anfang des Jahres 2008 eine Diskussion in der Bundesrepublik darüber gegeben, ob man der kämpfenden Truppe in Afghanistan u.a. das Eiserne Kreuz verleihen sollte. Daraufhin haben wir uns in dem Bewußtsein, daß eine Verleihung dieser Auszeichnung durch das "Besatzungsregime BRD" unsere damals für die Freiheit des Vaterlandes kämpfenden Soldaten der Wehrmacht entehren würde, entschlossen, Herrn Bundespräsident Köhler das Verleihen des Eisernen Kreuzes unter Androhung des Standgerichtes zu verbieten.

Daraufhin verlieh Frau "Bundeskanzlerin" Angela Merkel im Sommer 2009 in betont inoffizieller Atmosphäre Ehrenkreuze in Bronze an die auszuzeichnenden Soldaten, da das Eiserne Kreuz in Gold und Silber ausschließlich durch die deutsche Reichsregierung verliehen werden kann. Das Dokument, welches wir damals Herrn "Bundespräsident" Köhler zugestellt haben, können Sie sich auf einer unserer Informationsveranstaltungen gerne ansehen.

Desweiteren wird einigen Bürgern in einigen Zeitungsartikeln in der Vergangenheit aufgefallen sein, daß die Exilregierung Deutsches Reich an die "Behörden" der "BRD" eine Verbalnote verschickte. Was eine Verbalnote ist, können Sie hier bitte nachlesen: