Dr. Klaus Maurer stellt fest

Dr. Klaus Maurer, Rechtsanwalt für Völkerrecht,

eine natürliche Person gemäß § 1 des staatlichen BGB stellt fest:

 

Die „BRD“ und die „Bundesländer“ sind Bestandteile des Besatzungsrechts und existieren nur, weil das Besatzungsrecht (SHAEF Gesetze) weiterhin in Kraft ist. Im Falle der Aufhebung des Besatzungsrechtes wären die „BRD“ und die „Bundesländer“ augenblicklich nicht mehr existent.

Die „BRD“ ist kein Staat, war nie ein Staat und wird niemals ein Staat sein.

Sie erfüllt keines der drei völkerrechtlich notwendigen Kriterien nach der Drei-Elemente-Lehre.

Die „BRD“ übt weder eine eigene Staatsgewalt aus, noch hat sie ein eigenes Staatsvolk, noch hat sie ein Staatsgebiet bzw. ein Territorium. Weil die „BRD“ kein Staat ist, kann sie keine eigene Staatsangehörigkeit definieren oder vergeben.

Es gibt auf der ganzen Welt keinen einzigen Bundesbürger!

Die „BRD“ war bis 1990 eine deutsche Selbstverwaltungsorganisation unter Oberhoheit der drei westlichen Besatzungsmächte.

Dr. Klaus Maurer, Rechtsanwalt für Völkerrecht,

eine natürliche Person gemäß § 1 des staatlichen BGB stellt fest:

 

Die „BRD“ und die „Bundesländer“ sind Bestandteile des Besatzungsrechts und existieren nur, weil das Besatzungsrecht (SHAEF Gesetze) weiterhin in Kraft ist. Im Falle der Aufhebung des Besatzungsrechtes wären die „BRD“ und die „Bundesländer“ augenblicklich nicht mehr existent.

Die „BRD“ ist kein Staat, war nie ein Staat und wird niemals ein Staat sein.

Sie erfüllt keines der drei völkerrechtlich notwendigen Kriterien nach der Drei-Elemente-Lehre.

Die „BRD“ übt weder eine eigene Staatsgewalt aus, noch hat sie ein eigenes Staatsvolk, noch hat sie ein Staatsgebiet bzw. ein Territorium. Weil die „BRD“ kein Staat ist, kann sie keine eigene Staatsangehörigkeit definieren oder vergeben.

Es gibt auf der ganzen Welt keinen einzigen Bundesbürger!

Die „BRD“ war bis 1990 eine deutsche Selbstverwaltungsorganisation unter Oberhoheit der drei westlichen Besatzungsmächte.