Riskiert, wer sich auf ZENSUS 2011 einlässt, die Todesstrafe?

Die Nichtregierungsorganisation (NGO) BRD will mit ZENSUS 2011 alle möglichen Daten der Bewohner des Bundesgebietes und ihres Eigentums abgreifen. Wer nicht mitspielt, wird mit Strafen bedroht, also genötigt, im Sinne des deutschen Strafrechts.

 

Wer oder was ist die BRD?

General Stavridis, USEUCOM, beantwortet die Frage im Schreiben vom 14. August 2010 wie folgt:

Die BRD ist und war nie ein Staat, weder de jure noch de facto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt. Die BRD ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der alliierten Siegermächte.

 

Was aber ist Deutschland?

Auch da klärt uns der 15. kommandierende General von USEUCOM auf:

Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr. 52, Art. 1)

 

Was heißt das?

Im (immer noch) militärisch besetzten Gebiet des Deutschen Reiches wurden die Deutschen in ein Reservat getrieben, das sich heute BRD nennt. Wir haben also keine deutsche Regierung, sondern nur eine Lagerverwaltung des größten Kriegsgefangenenlagers der Welt mit Staatssimulation und Freigang. Diese Lagerverwaltung will nun von uns, den immer noch rechtlosen, kriegsgefangenen Deutschen alle möglichen Auskünfte.

 

Ist das zulässig?

Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) bestimmt klar und eindeutig:

Art. 9: Jeder Kriegsgefangene ist verpflichtet, auf Befragen seinen wahren Namen und Dienstgrad anzugeben; handelt er gegen diese Vorschrift, so können ihm die Vergünstigungen, die den Kriegsgefangenen seiner Klasse zustehen, entzogen werden.

Also: Nach Namen und Dienstgrad fragen ist legal, was darüber hinausgeht ist illegal. Wer diese Mindestangabe verweigert, kann Vergünstigungen gestrichen bekommen. Strafen sind sowohl nach HLKO und Völkerstrafgesetzbuch Kriegsverbrechen.

 

Wer sich über den Kriegsgefangenenstatus näher informieren will und wie man da raus kommt: www.BGBParagraph-1.De und www.NatuerlichePerson.De

Nun werden sich sicherlich einige Ältere erinnern: Ja, aber die Mitteldeutschen haben sich doch mit Hilfe der gesamtdeutschen Verfassung vom 30.05./07.10.1949 schon auf den Weg in die Freiheit gemacht und es wurde ja auch mit Ministerratsbeschluß der UdSSR 1955 das Besatzungsrecht in der DDR aufgehoben.

Das ist richtig. Doch hat die SED mit angeschlossenen Blockparteien mit dem „sozialistischen Entwicklungsweg“ entgegen der volksdemokratischen Verfassung eine faktische Einparteiendiktatur errichtet. (Verfassung 1968)

Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, 1990 Mitteldeutschland der Mehrparteiendiktatur der BRD, d.h. der westlichen Besatzungsverwaltung, auszuliefern. Wie das erfolgte, steht in der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Drei Mächten vom 27./28. September 1990, Bundesgesetzblatt BGBl. 1990, Teil 2 S. 1386 ff.

Die Bundesregierung in Gestalt eines Dr. Lautenschlager vereinbarte durch Notenwechsel mit den drei Westmächten die Fortgeltung wesentlicher Teile des Besatzungsrechts nach dem Überleitungsvertrag. In Pkt. 4. a) wird der Bundesregierung die Vollmacht zur Einführung dieses Besatzungsrechts in der DDR erteilt:

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß sie sämtliche angemessenen Maßnahmen ergreifen wird, um sicherzustellen, daß die weiterhin gültigen Bestimmungen des Überleitungsvertrags auf dem Gebiet der gegenwärtigen Deutschen Demokratischen Republik und in Berlin nicht umgangen werden.

 

Was gilt denn nun z. B. weiter?

Ein „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ist nicht genannt! Jedoch:

Der Artikel 2 Absatz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind…

(siehe Artikel 4 § 3 Zweites Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, November 2007)

Der Artikel 3 Absatz 1 des Sechsten Teils des Überleitungsvertrages:

Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt ist für die Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes oder aufgrund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.

 

Womit wir beim Vermögen der Deutschen wären, denn das ist die Hauptzielrichtung des ZENSUS. Dazu General Stavridis USEUCOM, im Auftrag der Interalliierten Kommandantur der Stadt Berlin für Berlin und die BRD:

Kein Deutscher besitzt Eigentum, Feststellung und gesetzliche Beweislage gemäß BK/O (47) 50 vom 21. Februar 1947. (BK/O = Berlin Kommandantura Order) Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet für Berlin und die BRD wie folgt an:

1.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besetzungsbehörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.

7.) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt eine grobe Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besetzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.

 

Was sagen denn die Russen dazu?

Das Ministerium für Äußere Angelegenheiten der Russischen Föderation legt im Schreiben Nr. 232/16 vom 14.05.2010 dar:

Durch die Bundesbereinigungsgesetze aus 2006 und 2007, erlassen durch die Alliierten, wurde automatisch der SMAD-Befehl reaktiviert. Die russische Besatzungszone Mitteldeutschland gehört territorial zum international anerkannten existierenden Deutschen Reich.

 

Nun kommt die entscheidende Frage:

Liegt dem ZENSUS 2011 ein Auftrag der alliierten Besatzer zugrunde, um das von ihnen beschlagnahmte menschliche und materielle Potential der Deutschen zwecks Verwertung zu sichten oder liegt eine Eigenmächtigkeit der BRD-Verwaltung vor, zwecks selbstherrlicher Bereicherung und Machtvervollkommnung?

(Man bedenke, dass der BRD mit dem 1. BBGBMJ Artikel 14, 49 und 67 im April 2006 alle staatshoheitlichen Rechte entzogen wurden.)

Dies ist relativ leicht feststellbar:

Die BK/O (47) 50 verweist mehrmals darauf, dass ohne schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, bundesdeutsche „Behörden“ keinerlei Befugnisse besitzen, bei Strafandrohung nach Pkt. 7.). (siehe oben)

 

Das Russische Außenministerium stellt klar, wie diese Genehmigung in der russischen Besatzungszone Mitteldeutschland zu erfolgen hat:

Es wird festgestellt, dass die grundgesetzlichen Richtlinien, mit den dazugehörigen Gesetzestexten, das Steuern u.s.w. gegen den deutschen Souverän vom Verwalter BRD, mit Fachabteilung BRDFinanzagentur- GmbH erhoben werden dürfen, vor zu legen sind, mittels Befehls- und Dienstnummer. Abgezeichnet durch den Militärverantwortlichen der Russischen Föderation. Dienstherr auf deutschem Boden ist das Deutsche Reich lt. § 29 BBesG. Wir verweisen auf das Militärgesetz Nr. 6 der SMAD.

 

Anwendung:

Von jedem ZENSUS-Befrager ist in Mitteldeutschland die Genehmigung zur Befragung vom russischen Militärverantwortlichen mit Befehlsnummer, Dienstnummer und Unterschrift nachzuweisen. Liegt diese nicht vor, ist von einer illegalen Maßnahme der Bundesregierung auszugehen, die der Strafvorschrift des Militärregierungsgesetzes Nr. 52 unterliegt:

Artikel VIII – Strafen

10. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen Strafe, einschließlich der Todesstrafe geahndet.

Dies beträfe auch den Befragten, wenn er ohne Genehmigung Informationen preisgibt.

 

Anmerkung:

Gemäß Artikel 1 der Verfassung Deutschlands vom 30.05.1949, in Mitteldeutschland als Verfassung der DDR seit 07.10.1949 in Kraft, „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.“ besitzt jeder DDR-Bürger die unmittelbare Reichsangehörigkeit nach dem RuStAG von 1913.

Hat man aber die Unterschrift auf dem Bundespersonalausweis geleistet, ist man nicht mehr souverän, da man seiner Vereinnahmung als rechtlose Sache der Firma BRD zugestimmt hat, es sei denn, dass man nachweisen kann, dass diese Unterschrift durch Täuschung erschlichen wurde. Der Deutsche als Bewohner des Bundesgebietes ist nach Artikel 116 des ehemaligen Bonner Grundgesetzes nur im Gebiet des Deutschen Reichs aufgenommen worden, was keine Staatsangehörigkeit begründet. Daher ist er tatsächlich kein Deutscher sondern nur „DEUTSCH“. So wird man Migrant im eigenen Land! Jede „Wahl“ hat ausschließlich den Zweck, diesen Unterwerfungs- und Entrechtungakt zu erneuern! Sie geben Ihre Stimme ab an den „Betreuer“ Ihrer Wahl. Willkommen in der Anstalt!

 

Sie haben das alles nicht gewußt?

Dann sollten Sie sich informieren statt fernzusehen!

Nichts ist so, wie es scheint!

 

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