Begrüßung
Herzlich willkommen auf unserer Weltnetzseite
Wir freuen uns, daß Sie zu uns gefunden haben und begrüßen Sie.
Wegen des ständig zunehmenden Unmutes im Volke haben etliche Bürger, die um Herrn Norbert Schittke und seinem Werdegang wußten, sich zu einem Treffen im Hotel Kronſberg am Messegelände in Hannover versammelt.
Aus dieser Veranstaltung gründete sich am 8. Mai 2004 die Exil Regierung Deutsches Reich. Unter Führung des Sprechers und späteren Reichskanzler der Exilregierung Norbert Schittke, welcher auf der Nationalversammlung am 11.09.2004 in Magdeburg bestellt, gewählt und vom Präsidenten sein Amt übergeben bekam.
Überprüfen Sie bitte all unsere Aussagen unter dem Aspekt der Feindstaatenklausel der UNO und der sogenannten verbreiteten "Wahrheit".
Bitte lange Ladezeit berücksichtigen! (20 MB)
Herzlich Willkommen in der Realität! Um den Film zu starten klicken Sie den Link an! |
„Alles, was das Böse braucht um zu siegen, sind gute Menschen die nichts tun.“ (E. Birke) |
Vorgehensweise zur Beantragung von Dokumenten der Exilregierung finden Sie unter Reichsdokumente.
Damit Sie die Dokumente ordnungsgemäß ansehen und ausdrucken können installieren Sie bitte die Schriftart U1 Mainzer Fraktur, die Sie sich hier herunterladen können: U1MainzerFraktur
Aktivitäten
Aufruf
nach Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Am 25. Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht das Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig
und damit für nichtig befunden. Damit steht fest, daß unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes NOCH NIE (I)
der verfassungsmäßige Gesetzgeber am Werk war!
Der VERFASSUNGSWIDRIG GEWÄHLTE „BUNDESTAG“ ist somit als VERFASSUNGSWIDRIGES
BRD-Organ NICHT BEFUGT, einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) zu beschließen!
Jedes Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht zugrunde liegt, ist wegen des VERFASSUNGSWIDRIGEN
ZUSTANDEKOMMENS dieses Gesetzes selbst VERFASSUNGSWIDRIG und DAMIT NICHTIG!
BUNDESTAG ILLEGAL!
Der gesamte „Bundestag“, nebst der deutschfeindlichen Merkel-“Regierung“, IST SOFORT AUFZULÖSEN!
Steuerzahlung - Ablehnung
Sehr geehrte/r Frau/Herr
Zwar wäre ich zahlungswillig und auch zahlungsfähig, andererseits besteht für die Bewohner des Bundesgebietes (Art. 25 GG) aber keine gültige und rechtlich anwendbare Rechtsgrundlage für eine Steuerzahlungspflicht! Es gibt in der BRD kein gültiges Gesetz welches die Bewohner des Bundesgebietes verpflichtet, Steuern zahlen zu müssen!
Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 55, 274/301 festgestellt und entschieden, daß das Grundgesetz keine Steuerpflicht erklärt! Eine Steuerzahlungspflicht für die Bewohner des Bundesgebietes ist also mit dem GG nicht vereinbar, somit grundgesetzwidrig!
Abschied von Horst Eugen Richter
Seite 11 von 20