Recht auf Unterhaltszahlung für Deutsche

Jeder Deutsche Hartz-IV-Empfänger, Empfänger von Erwerbsminderungsrente, Rentner und derglei- chen haben ein Recht auf Unterhaltszahlung nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO). Da Deutschland keinen Friedensvertrag hat, ist die Regierung verpflichtet nach der Haager Landkriegsord- nung, Kapitel II, Artikel 7, für den Unterhalt zu sorgen. Demnach hätten Deutsche Anspruch auf eine Unterhaltszahlung von 2.193,09 Euro (Stand Januar 2020). Dies ergibt sich aus der Besoldungstabelle nach der HLKO Artikel 7.

Besoldungstabelle: https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung- soldaten/besoldungstabelle-grundgehaelter-soldaten-beamte

Haager Landkriegsordnung, Kapitel II vom 18. Oktober 1907

Art. 7 [Unterhaltspflicht] Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen. In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführen- den sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.

Den vollständigen Text der Haager Landkriegsordnung findet ihr hier: https://www.1000dokumente.de/index.html? c=dokument_de&dokument=0201_haa&object=translation&l=de

Die Kurzfassung:   http://www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm

Als PDF-Datei:      https://staatenbund-deutschesreich.info/files/85/hlko-1907.pdf

Anerkennung der Haager Landkriegsordnung

BRD-Bundespräsident Joachim Gauck erkennt 2015 die Haager Landkriegsordnung an. https://de.metapedia.org/wiki/Datei:Deutscher_Bundespr%C3%A4sident_erkennt_Haager_Landkriegsordnung_an,_2015.jpg

Weitere Schreiben findet Ihr am Ende dieses Dokuments.

Antragstellung und Klage einreichen bei Ablehnung

Als Erstes wird das ausgefüllte Antragsformular an das örtlich zuständige Bürgeramt bzw. Sozialamt per Fax(!) eingereicht. Die Faxnummer findet Ihr in der Regel auf deren Webseite im Internet. Nehmt dazu ein öffentliches Faxgerät (manche Kopiercenter bieten Fax-Dienste an). Achtet bzw. besteht dar- auf, dass Ihr eine Fax-Bestätigung bekommt. So könnt Ihr das Absenden immer beweisen.

Ihr werdet sehr wahrscheinlich eine Ablehnung bekommen.

Bei einer Ablehnung sendet Ihr als nächstes das ausgefüllte Anklageformular an das örtliche Sozialge- richt. Als Beweis das Ihr Anspruch darauf habt, solltet Ihr die Anerkennung der HLKO vom Bundes- präsident mitsenden. Alles wird von einem öffentlichen Fax versendet, wie oben beschrieben.

Nach einer Frist von 14 Tagen wiederholt Ihr die Einreichung der Klage beim Sozialgericht. Je mehr Bedürftige, also z. B. Rentner, Hartz-IV-Empfänger dies machen um so eher müssen auch die Politiker dann handeln!

Gebt dies an Eure Freunde Bekannte und Bedürftige weiter. Jeder Bedürftige hat Anspruch dar- auf! Es kann nicht sein, dass Deutsche ein „armseliges“ Leben führen sollen, während die Politi- ker ständig ihre Diäten erhöhen. Holt Euch eure Rechte zurück und lasst Euch nicht mehr länger für Dumm verkaufen.

Weitere Informationen zur Haager Landkriegsordnung

Die Haager Landkriegsordnung (HLKO) ist die Anlage zu dem während der ersten Friedenskonferenz in Den Haag beschlossenen zweiten Haager Abkommen von 1899 „betreffend die Gesetze und Gebräu- che des Landkriegs“, das 1907 im Rahmen der Nachfolgekonferenz als viertes Haager Abkommen in leicht geänderter Fassung erneut angenommen wurde. Sie ist das wichtigste der im Rahmen dieser Konferenzen entstandenen Haager Abkommen und damit neben den Genfer Konventionen ein wesentli- cher Teil des humanitären Völkerrechts. Die Haager Landkriegsordnung enthält für den Kriegsfall Festlegungen zur Definition von Kombattanten, …

Mehr auf Wikipedia:  https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung

Einreichen immer per Fax

Das Einreichen der Anträge sollte, wenn möglich, immer von einem „öffentlichen“ Fax geschehen. Lasst Euch immer eine Fax-Bestätigung aushändigen, so habt Ihr den Beweis, dass die Anträge auch eingereicht wurden. Manche Kopiershops bieten auch Fax-Dienste an.

Behördengänge

Solltet Ihr einmal zu einer Behörde gehen müssen, nehmt IMMER einen Zeugen mit! Bei Versagung einer Dienstleistung immer die Vornamen und Nachnamen aufschreiben, am besten auch die Tele- fonnummer und die Behördenabteilung notieren und was Euch versagt wurde.

Immer freundlich zu den Sachbearbeiter/in sein, vielleicht habt Ihr Glück und es wird Euch tatsächlich „richtig“ geholfen.

Rechtsbruch

Ein Versagen einer Dienstleitung ist je nach Fall eine schwere Straftat (Nötigung, Freiheitsberau- bung, …).

Hinweis

Wer nun glaubt, dies sei alles Reichsbürgergehabe, der hat das System nicht verstanden. Wer oder was sind Reichsbürger? Dies sind Leute aus dem „dritten Reich“, also Nazis. Dies sind wir nicht. Ein Deut- scher hat Anspruch auf eine „ordentliche“ Versorgung!

Weitergabe

Es ist ausdrücklich erwünscht, dass diese Informationen an andere weitergegeben wird. Infor- miert Freunde, Bekannte und Bedürftige.