Das Deutsche Reich

ist die Regierung und das Territorium des Deutschen Volkes. Auswärtiges Amt/Antwort – 30. Juni 2015 (hib 340/2015)

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, daß das "Deutsche Reich" 1945 nicht untergegangen ist! Die Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt teilidentisch. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort. (18/5178) zum Potsdamer Abkommen von 1945. (18/5033). Deutscher Bundestag, PuK 2 Parlamentsnachrichten

Der Deutsche Bundestag

ist die Vertretung der Feindstaaten des Deutschen Reichs.

Das ist das Urteil, welches Franz Josef Strauß als Ministerpräsident von Bayern für das Deutsche Reich, DR OVG Karlsruhe2Bvl6/56, 2B99vF1/73, 2BvR3 7 3/83 erstritten hat.

Darauf die folgende Exilregierung vom Deutschen Volk am 11. September 2004 unter Fürst Norbert R. zu Romkerhall / Ritterhof a. d. H. Schittke / Windsor als Reichskanzler bestellt wurde.

Nun sorgte Fürst Norbert u.A. dafür, daß es in Deutschland für weitere 60 Jahre laut HLKO* keine kriegerischen Handlungen auf deutschem Boden geben darf.

Der Kleine Frieden mit den Deutschen.
Seitdem ist die Exilregierung des Deutschen Reichs die rechtmäßig vorbereitete Regierung des
Reichsvolkes.
Kriminelle Ausländer raus!


*
Haager LandKriegsOrdnung; 60 (1899) beziehungsweise 56 (1907) Artikeln.

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