Organisationsbeitrag

Um Ihnen, nach BRD-Recht, helfen zu dürfen, müssen wir als Organisation auftreten. Da Sie von uns oftmals Hilfestellung erhalten, welche von BRD-Behörden gern als verbotene Rechtsberatung erklärt wird, ist dies unabdingbar. Ein Mitglied muß seine Willensbekundung, in Form einer wiederkehrenden Zahlung, regelmäßig erklären.

Für Reichsbürger mit Reichspersonenausweis ist dieser Betrag auf mindestens 5 Euro pro Monat und für Amtsträger der Exilregierung Deutsches Reich auf mindestens 10 Euro pro Monat festgesetzt worden.

Als Nachweis für Ihre Mitgliedschaft der Organisation, erhalten sie den Reichspersonenausweis.

Neu:
Soziale Härtefälle/Hartz IV-Empfänger (Nachweis erforderlich!) zahlen auf Beschluß des Präsidiums nur noch einmal jährlich 12 Euro.

 

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