Dokumente für Bürger des Deutschen Reiches

Wer Bürger des Deutschen Reiches ist, bestimmt das RuStAG von 1913, hier nach zu lesen in Frakturschrift, der wichtige Teil des Gesetzes lautet wie folgt:

Eine Einbürgerung von ausländischen Bürgern in das Deutsche Reich wird nur durchgeführt für in den Staatsdienst berufene Bürger. Eine normale Einbürgerung für ausländische Bürger ist gegenwärtig nicht durchführbar, da das Deutsche Reich als völkerrechtliches Subjekt existiert, aber als Staat, mit seinen Ländern, ist das Staatsgebiet noch nicht verfügbar. Das heutige Gebiet des Deutschen Reiches ist fremdbesetzt durch die "BRD" und verwaltet durch den Staat Polen und dem heutigen Rußland.

Vorgehensweise bei der Antragstellung:



Weiter unten finden Sie einen Weiterführungslink auf einer Seite, wo Sie bitte das Formular ausfüllen. Dieses Formular wird dann elektronisch der Pass- und Meldestelle zugesendet. Das / die beantragte/n Dokument/e wird / werden dem Antragsteller auf dem Postweg zugesandt. Diese kontrollierten Dokumente zurückschicken und zum Zwecke der Vorlage eine Kopie folgender Unterlagen beifügen:

  1. Ihre Geburtsurkunde
  2. ein biometrisches Lichtbild
  3. der BRD-Personalausweis oder Reisepass



Hier können Sie das / die Dokument/e beantragen.

Sollte der Ablauf gemäß dieser Vorgehensweise nicht reibungslos funktionieren melden Sie sich bitte per Funkfernruf in der Zentralen Reichsmeldebehörde oder senden Sie eine Mitteilung per ePost an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und teilen Sie diesen Umstand bitte mit.

Bei Nachfragen wegen den beantragten Dokumenten wenden Sie sich bitte zur Bürozeit (Montag bis Freitags von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr) an das Kontaktbüro der Exilregierung Deutsches Reich, Fernrufnummer: 05064/951033.