Begrüßung
Herzlich willkommen auf unserer Weltnetzseite
Wir freuen uns, daß Sie zu uns gefunden haben und begrüßen Sie.
Wegen des ständig zunehmenden Unmutes im Volke haben etliche Bürger, die um Herrn Norbert Schittke und seinem Werdegang wußten, sich zu einem Treffen im Hotel Kronſberg am Messegelände in Hannover versammelt.
Aus dieser Veranstaltung gründete sich am 8. Mai 2004 die Exil Regierung Deutsches Reich. Unter Führung des Sprechers und späteren Reichskanzler der Exilregierung Norbert Schittke, welcher auf der Nationalversammlung am 11.09.2004 in Magdeburg bestellt, gewählt und vom Präsidenten sein Amt übergeben bekam.
Überprüfen Sie bitte all unsere Aussagen unter dem Aspekt der Feindstaatenklausel der UNO und der sogenannten verbreiteten "Wahrheit".
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„Alles, was das Böse braucht um zu siegen, sind gute Menschen die nichts tun.“ (E. Birke) |
Vorgehensweise zur Beantragung von Dokumenten der Exilregierung finden Sie unter Reichsdokumente.
Damit Sie die Dokumente ordnungsgemäß ansehen und ausdrucken können installieren Sie bitte die Schriftart U1 Mainzer Fraktur, die Sie sich hier herunterladen können: U1MainzerFraktur
Aktivitäten
Anerkennung
Es gibt verständlicherweise immer wieder Anfragen bezüglich der Legitimität der Exilregierung Deutsches Reich und ob diese nach geltendem Völkerrecht und gemäß deutscher Reichsverfassung das Deutsche Reich (und somit das deutsche Volk) gesetzmäßig vertreten darf.
Sie können hier nachlesen, unter welchen Maßgaben die Gründung der Exilregierung erfolgte. Sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen wurden vorher von unseren Anwälten geprüft. Die Gründung erfolgte den völkerrechtlich geltenden Bestimmungen gemäß in der gleichen Vorgehensweise, wie Exilregierungen international allgemein ins Amt gerufen werden.
Der legitime Anspruch der Exilregierung Deutsches Reich auf rechtsgültige Vertretung des in seiner Existenz vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Deutschen Reiches wurde zwischenzeitlich (zum Leidwesen der Bundesrepublik) in etlichen Präzedenzfällen von unabhängigen deutschen Gerichten bestätigt.
Reichsreisepass
Den Reisepaß des Deutschen Reiches kann jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, beantragen. Die Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 10 Jahre.
Die Vorderseite des RRP
Die Rückseite (innenliegende Laminatkarte) des RRP
Der Reisepaß besitzt 32 Seiten und ist buchbinderisch genäht. Die einzelnen Seiten sind aus Spezialpapier, enthalten farbige Guillochen sowie ein ausschließlich unter UV-Licht zu sehendes Muster.
Alle Seiten des Passes haben ein maschinenlesbares Kinegramm sowie ein Hologramm mit mittels Laser eingebrannter Paß-Nummer. Außerdem besitzen sie einen Chip, auf dem die Daten rechnerlesbar gespeichert sind. Daher sind sie die sichersten Reisepässe der Welt. Die Außenseite ist aus genarbtem dunkelblauen Kustledermaterial und besitzt einen mit Tiefprägung in Gold dargestellten Reichsadler sowie den Schriftzug "Deutsches Reich - Reisepass".
Hinweis: Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Reisepass sehen wegen Verhinderung von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.
Hier können Sie die den Reisepass beantragen.
Staatsangehörigkeitsausweis
Jeder deutsche Staatsangehörige besitzt die unmittelbare Staatsangehörigkeit zum Staat Deutsches Reich (§1 RuStAG). Auf Antrag ist ihm hierüber eine rechtsgültige Bescheinigung auszustellen.
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein förmlicher Nachweis über den Besitz der Staatsangehörigkeit zu dem Staate Deutsches Reich. Er ist in Einzelfällen für den Vollzug bestimmter Rechtsgeschäfte, z.B. die Abwicklung einer Adoption oder die Erteilung einer Approbation, erforderlich. Den Betroffenen wird im Zuge der Bearbeitung der Rechtsgeschäfte von der jeweiligen Behörde mitgeteilt, daß der Bürger einen Staatsangehörigkeitsausweis beizureichen hat.
Selbstverständlich kann jeder Bürger auch ohne behördliche Aufforderung einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.
Hinweis: Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätspapier. Reisen sind damit nicht möglich. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre vom Datum der Ausstellung an.
Eine Ausführung aus dem Kaiserreich: | Eine Ausführung aus der Zeit von 1933 bis 1945: |
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Der heutige Staatsangehörigkeitsausweis:
Die Staatsangehörigkeitsausweise werden auch von der Exilregierung Deutsches Reich andeutsche Staatsbürger ausgegeben. Jeder Deutsche hat das Recht sich einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen zu lassen. Dieser Staatsangehörigkeitsausweis dient ihm als Nachweis vor allen Behörden und Organisationen über die von ihm innegehabte Staatsangehörigkeit zum Staat Deutsches Reich und ist von allen Behörden und Organen ausnahmslos anzuerkennen. Der Staatsangehörigkeitsausweis ersetzt nicht den Reichspersonenausweis, den jeder Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr zu erhalten hat.
Der Antragsteller hat auf Anforderung der ausstellenden Behörde seine Eigenschaft als Staatsangehöriger des Deutschen Reiches, durch Beifügung geeigneter Urkunden, unter Beweis zu stellen. Grundsätzlich erwirbt man durch den Besitz eines Personenausweises keine Staatsangehörigkeit. Der Besitz eines Reichspersonenausweises ist daher kein Beweis für die Eigenschaft, die Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich zu besitzen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit muß nach §§ 3 ff RuStAG erworben worden sein und es darf nachfolgend kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gem. §§ 17 ff RuStAG eingetreten sein.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Für den Nachweis des Besitzes der Reichsangehörigkeit liegt die Beweislast beim Antragsteller. Die Antragstellung hat mittels Vordruck zu erfolgen. Dem Antrag sind entscheidungserhebliche Dokumente und Unterlagen beizufügen. Bei Erwerb der deutschen Reichsangehörigkeit durch Abstammung sind die Abstammungsverhältnisse lückenlos wenigstens bis zur Bezugsperson (Personen, die die deutsche Reichsangehörigkeit an die Abkömmlinge weitergeben konnten) nachzuweisen, z.B. durch:
- Personenstandsurkunden, wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden oder Familienbücher
- Kirchliche Unterlagen, wie kirchliche Familienbücher, Taufzeugnisse, Kommunions- oder Konfirmationszeugnisse, Auszüge aus Kirchenregistern
Die Behandlung als Deutscher ist zumindest glaubhaft zu machen, z.B. durch:
- Reisepässe, Personalausweis, Meldebescheinigung der BRD
- Reisepässe, Personalausweis, Meldebescheinigung der DDR
- deutsche Kennkarten, Volkslistenausweise, Rentenbescheide
- Ariernachweis, Abstammungsurkunden
- Staatsangehörigkeitsausweise
Hier können Sie die den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.
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