Begrüßung

Herzlich willkommen auf unserer Weltnetzseite

Wir freuen uns, daß Sie zu uns gefunden haben und begrüßen Sie.

Wegen des ständig zunehmenden Unmutes im Volke haben etliche Bürger, die um Herrn Norbert Schittke und seinem Werdegang wußten, sich zu einem Treffen im Hotel Kronſberg am Messegelände in Hannover versammelt.

Aus dieser Veranstaltung gründete sich am 8. Mai 2004 die Exil Regierung Deutsches Reich. Unter Führung des Sprechers und späteren Reichskanzler der Exilregierung Norbert Schittke, welcher auf der Nationalversammlung am 11.09.2004 in Magdeburg bestellt, gewählt und vom Präsidenten sein Amt übergeben bekam.

Überprüfen Sie bitte all unsere Aussagen unter dem Aspekt der Feindstaatenklausel der UNO und der sogenannten verbreiteten "Wahrheit".

Nationalhymne

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Herzlich Willkommen in der Realität!

http://www.youtube.com/watch?v=bbTvNtPvCnU

Um den Film zu starten klicken Sie den Link an!

„Alles, was das Böse braucht
um zu siegen,
sind gute Menschen die nichts tun.“
(E. Birke)

Vorgehensweise zur Beantragung von Dokumenten der Exilregierung finden Sie unter Reichsdokumente.

Damit Sie die Dokumente ordnungsgemäß ansehen und ausdrucken können installieren Sie bitte die Schriftart U1 Mainzer Fraktur, die Sie sich hier herunterladen können: U1MainzerFraktur

Reichsführerschein

Den Führerschein des Deutschen Reiches kann jeder Bürger, der im Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse ist oder erfolgreich die Fahrprüfung für die entsprechende Klasse abgelegt hat, beantragen. Die Ausgabe von Führerscheinen ist jedoch an das Vorliegen wenigstens eines gültigen Dokumentes gekoppelt.

Der Reichsführerschein ist als PVC-Karte mit den Maßen (Breite) 85 x (Höhe) 54 x (Dicke) 0,8mm ausgeführt.

Auf der Vorderseite befindet sich eine sog. maschinenlesbare Zone mit mehreren Prüfziffern, um die Authentizität des Dokumentes feststellen zu können. Diese ergeben sich aus bestimmten Daten auf dem Dokument, die in der Druckerei errechnet und mitgedruckt werden.

Die Vorderseite des RFS

Die Rückseiteseite des RFS

Die Geltungsdauer des Führerscheins ist grundsätzlich unbegrenzt, wird aber aus Sicherheitsgründen in Anbetracht der heutigen Verkehrslage bis zu dem Tage befristet, an dem der Inhaber sein 70. Lebensjahr vollendet. Es wird dabei erwogen, daß der Gesetzgeber eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung vorschreibt, die dann turnusmäßig absolviert werden muß. Wir wollen durch diese Maßnahme eine möglicherweise kommende gesetzliche Regelung durch die ansonsten unbegrenzte Geltungsdauer der Führerscheine nicht ausschließen. Nach dem 70. Lebensjahr werden die Führerscheine für eine Geltungsdauer von 5 Jahren ausgegeben.

Hinweis: Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Führerschein sieht wegen dem Verhindern von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.

Hier können Sie die den Reichsführerschein beantragen.

Reichskinderausweis

Den Personenausweis für Personen unter 16 Jahre des Deutschen Reiches kann jede Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beantragen. Es ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten oder Vormundes notwendig. Es ist möglich, auf der Rückseite eine Telefonnummer für den Kontakt mit den Eltern des Kindes abzudrucken. Dies ist empfehlenswert, falls Behörden die Eltern des Heranwachsenden kontaktieren müssen.

Der Personenausweis für Kinder ist als PVC-Karte mit den Maßen (Breite) 85 x (Höhe) 54 x (Dicke) 0,8mm ausgeführt.

Auf der Vorderseite befindet sich eine sog. maschinenlesbare Zone mit mehreren Prüfziffern, um die Authentizität des Dokumentes feststellen zu können. Diese ergeben sich aus bestimmten Daten auf dem Dokument, die in der Druckerei errechnet und mitgedruckt werden.

Die Vorderseite des RKA

Die Rückseiteseite des RKA

Die Geltungsdauer beträgt:

Die Geltungsdauer der Personenausweise für Personen unter 16 Jahre ist grundsätzlich auf 2 Jahre beschränkt, da sich das Aussehen und die Größe bei jugendlichen Personen durch den Wachstumsprozeß wesentlich stärker als bei Erwachsenen ändern.

Hinweis:Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Personenausweis für Kinder sehen wegen Verhinderung von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.

Hier können Sie die den Reichskinderausweis beantragen.

Reichspersonenausweis

Den Personenausweis des Deutschen Reiches kann jeder deutsche Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, beantragen.

Der Personenausweis ist als PVC-Karte mit den Maßen (Breite) 85 x (Höhe) 54 x (Dicke) 0,8mm ausgeführt.

Auf der Vorderseite befindet sich eine sog. maschinenlesbare Zone mit mehreren Prüfziffern, um die Authentizität des Dokumentes feststellen zu können. Diese ergeben sich aus bestimmten Daten auf dem Dokument, die in der Druckerei errechnet und mitgedruckt werden.

Im Gegensatz zum BRD-Personalausweis werden Sie als natürlich Person gemäß ihrer Geburtsurkunde eingetragen.

Im BRD-Personalausweis steht: MUSTERMANN die Großschreibung macht Sie zu juristischen Person (Sache)
Im Reichspersonenausweis steht: Musterman die Normal-Schreibung gemäß Ihrer Geburtsurkunde erklärt Sie zur natürlichen Person (Mensch)


Die Vorderseite des RPA

Die Rückseiteseite des RPA

Die Geltungsdauer beträgt:

  1. bei Ausweisen, die für Personen bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt wurden: 5 Jahre
  2. bei Ausweisen, die für Personen ab dem 18. Lebensjahr ausgestellt wurden:10 Jahre



Auf dem Chip auf der Vorderseite des Personenausweises können die auf den Außenseiten des Ausweises ersichtlichen Daten des Inhabers digital kodiert gespeichert werden.

Die maschinenlesbare Zone auf der unteren Vorderseite beinhaltet den Namen, den Vornamen und in codierter Form die Seriennummer, das Geburtsdatum sowie das Ablaufdatum des Ausweises. Diese Nummer ist kompatibel zu den ungültigen "BRD-Personalausweisen".

Hinweis: Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Personenausweis sehen wegen Verhinderung von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.

Hier können Sie die den Personenausweis beantragen.