Geburtstagsfeier am 8. Mai 2011

Zum Bürgertreffen am 7. und 8. Mai in Kelbra waren trotz des auf diesen Tag fallenden Muttertages viele Bürger anwesend. Beim öffentlichen Bürgertreffen, beschenkte der Reichskanzler Fürst Norbert Schittke, als Dank für die guten Arbeit seine anwesenden Minister mit selbst gezogenen Aloe Vera Pflanzen. Nach dem gemeinsamen Mittagessen fuhren alle Anwesenden in Kolonne mit Blaulicht und gehißten Reichsflaggen durch den Südharz über Artern und Roßleben nach Memleben um das dortige Kloster zu besichtigen.
Nach der Besichtigung ging es in Kolone weiter zu einer Burgruine in der Region um gemeinsam auf den 7. Geburtstag der Exilregierung Deutsches Reich anzustoßen. Danach ging es wieder per Kolonne in das Hotel zurück und der Tag wurde mit weiteren Informationen beendet. Klicken Sie auf Weiterlesen um weitere Bilder zu sehen.

Anerkennung der Reichsdokumente

Dieser Reichsreisepaß hat inzwischen keinen Platz mehr für weitere Visa-Eintragungen.

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Folgend sehen Sie einen Aufnahme eines Reisepaßes des Deutschen Reiches

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Um den Film zu starten klicken Sie bitte auf das Bild.

Aufruf an alle Reichsbürger!

Bitte teilen Sie uns die Namen von Reichsbürgern mit, die direkt oder über Dritte Kontakte zu Grundstücksbesitzern im Deutschen Reich bis 1945 haben, deren Grundstücke bis heute russisch besetzt sind.

 

  1. Sie bekommen es bei Abschluß eines Friedensvertrages zurück.
  2. Sie erhalten es durch einen Nutzungsvertrag wieder aufgebaut.

 

Gleiches gilt für Grundstücksbesitzer im Memelland, Ostpreußen, Süd Tirol und Elsaß-Lothringen.

Diese Leistung wird nach Abschluß mit dem Eisernen Kreuz und den damit im Zusammenhang stehenden monatlichen Zahlungen als Offizier begleitet.

 

Exilregierung Deutsches Reich

Reichskanzler des Deutschen Reiches

Anerkennung

Es gibt verständlicherweise immer wieder Anfragen bezüglich der Legitimität der Exilregierung Deutsches Reich und ob diese nach geltendem Völkerrecht und gemäß deutscher Reichsverfassung das Deutsche Reich (und somit das deutsche Volk) gesetzmäßig vertreten darf.

Sie können hier nachlesen, unter welchen Maßgaben die Gründung der Exilregierung erfolgte. Sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen wurden vorher von unseren Anwälten geprüft. Die Gründung erfolgte den völkerrechtlich geltenden Bestimmungen gemäß in der gleichen Vorgehensweise, wie Exilregierungen international allgemein ins Amt gerufen werden.

Der legitime Anspruch der Exilregierung Deutsches Reich auf rechtsgültige Vertretung des in seiner Existenz vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Deutschen Reiches wurde zwischenzeitlich (zum Leidwesen der Bundesrepublik) in etlichen Präzedenzfällen von unabhängigen deutschen Gerichten bestätigt.

Reichsreisepass

Den Reisepaß des Deutschen Reiches kann jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, beantragen. Die Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 10 Jahre.

Die Vorderseite des RRP

Die Rückseite (innenliegende Laminatkarte) des RRP

Der Reisepaß besitzt 32 Seiten und ist buchbinderisch genäht. Die einzelnen Seiten sind aus Spezialpapier, enthalten farbige Guillochen sowie ein ausschließlich unter UV-Licht zu sehendes Muster.
Alle Seiten des Passes haben ein maschinenlesbares Kinegramm sowie ein Hologramm mit mittels Laser eingebrannter Paß-Nummer. Außerdem besitzen sie einen Chip, auf dem die Daten rechnerlesbar gespeichert sind. Daher sind sie die sichersten Reisepässe der Welt. Die Außenseite ist aus genarbtem dunkelblauen Kustledermaterial und besitzt einen mit Tiefprägung in Gold dargestellten Reichsadler sowie den Schriftzug "Deutsches Reich - Reisepass".

Hinweis: Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Reisepass sehen wegen Verhinderung von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.

Hier können Sie die den Reisepass beantragen.

Staatsangehörigkeitsausweis

Jeder deutsche Staatsangehörige besitzt die unmittelbare Staatsangehörigkeit zum Staat Deutsches Reich (§1 RuStAG). Auf Antrag ist ihm hierüber eine rechtsgültige Bescheinigung auszustellen.

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein förmlicher Nachweis über den Besitz der Staatsangehörigkeit zu dem Staate Deutsches Reich. Er ist in Einzelfällen für den Vollzug bestimmter Rechtsgeschäfte, z.B. die Abwicklung einer Adoption oder die Erteilung einer Approbation, erforderlich. Den Betroffenen wird im Zuge der Bearbeitung der Rechtsgeschäfte von der jeweiligen Behörde mitgeteilt, daß der Bürger einen Staatsangehörigkeitsausweis beizureichen hat.
Selbstverständlich kann jeder Bürger auch ohne behördliche Aufforderung einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.

Hinweis: Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätspapier. Reisen sind damit nicht möglich. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre vom Datum der Ausstellung an.

Eine Ausführung aus dem Kaiserreich: Eine Ausführung aus der Zeit von 1933 bis 1945:

Der heutige Staatsangehörigkeitsausweis:

Die Staatsangehörigkeitsausweise werden auch von der Exilregierung Deutsches Reich andeutsche Staatsbürger ausgegeben. Jeder Deutsche hat das Recht sich einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen zu lassen. Dieser Staatsangehörigkeitsausweis dient ihm als Nachweis vor allen Behörden und Organisationen über die von ihm innegehabte Staatsangehörigkeit zum Staat Deutsches Reich und ist von allen Behörden und Organen ausnahmslos anzuerkennen. Der Staatsangehörigkeitsausweis ersetzt nicht den Reichspersonenausweis, den jeder Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr zu erhalten hat.
Der Antragsteller hat auf Anforderung der ausstellenden Behörde seine Eigenschaft als Staatsangehöriger des Deutschen Reiches, durch Beifügung geeigneter Urkunden, unter Beweis zu stellen. Grundsätzlich erwirbt man durch den Besitz eines Personenausweises keine Staatsangehörigkeit. Der Besitz eines Reichspersonenausweises ist daher kein Beweis für die Eigenschaft, die Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich zu besitzen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit muß nach §§ 3 ff RuStAG erworben worden sein und es darf nachfolgend kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gem. §§ 17 ff RuStAG eingetreten sein.

Welche Unterlagen sind erforderlich?
Für den Nachweis des Besitzes der Reichsangehörigkeit liegt die Beweislast beim Antragsteller. Die Antragstellung hat mittels Vordruck zu erfolgen. Dem Antrag sind entscheidungserhebliche Dokumente und Unterlagen beizufügen. Bei Erwerb der deutschen Reichsangehörigkeit durch Abstammung sind die Abstammungsverhältnisse lückenlos wenigstens bis zur Bezugsperson (Personen, die die deutsche Reichsangehörigkeit an die Abkömmlinge weitergeben konnten) nachzuweisen, z.B. durch:

  • Personenstandsurkunden, wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden oder Familienbücher
  • Kirchliche Unterlagen, wie kirchliche Familienbücher, Taufzeugnisse, Kommunions- oder Konfirmationszeugnisse, Auszüge aus Kirchenregistern



Die Behandlung als Deutscher ist zumindest glaubhaft zu machen, z.B. durch:

  • Reisepässe, Personalausweis, Meldebescheinigung der BRD
  • Reisepässe, Personalausweis, Meldebescheinigung der DDR
  • deutsche Kennkarten, Volkslistenausweise, Rentenbescheide
  • Ariernachweis, Abstammungsurkunden
  • Staatsangehörigkeitsausweise



Hier können Sie die den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.