Reichspersonenausweis

Den Personenausweis des Deutschen Reiches kann jeder deutsche Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, beantragen.

Der Personenausweis ist als PVC-Karte mit den Maßen (Breite) 85 x (Höhe) 54 x (Dicke) 0,8mm ausgeführt.

Auf der Vorderseite befindet sich eine sog. maschinenlesbare Zone mit mehreren Prüfziffern, um die Authentizität des Dokumentes feststellen zu können. Diese ergeben sich aus bestimmten Daten auf dem Dokument, die in der Druckerei errechnet und mitgedruckt werden.

Im Gegensatz zum BRD-Personalausweis werden Sie als natürlich Person gemäß ihrer Geburtsurkunde eingetragen.

Im BRD-Personalausweis steht: MUSTERMANN die Großschreibung macht Sie zu juristischen Person (Sache)
Im Reichspersonenausweis steht: Musterman die Normal-Schreibung gemäß Ihrer Geburtsurkunde erklärt Sie zur natürlichen Person (Mensch)


Die Vorderseite des RPA

Die Rückseiteseite des RPA

Die Geltungsdauer beträgt:

  1. bei Ausweisen, die für Personen bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt wurden: 5 Jahre
  2. bei Ausweisen, die für Personen ab dem 18. Lebensjahr ausgestellt wurden:10 Jahre



Auf dem Chip auf der Vorderseite des Personenausweises können die auf den Außenseiten des Ausweises ersichtlichen Daten des Inhabers digital kodiert gespeichert werden.

Die maschinenlesbare Zone auf der unteren Vorderseite beinhaltet den Namen, den Vornamen und in codierter Form die Seriennummer, das Geburtsdatum sowie das Ablaufdatum des Ausweises. Diese Nummer ist kompatibel zu den ungültigen "BRD-Personalausweisen".

Hinweis: Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Personenausweis sehen wegen Verhinderung von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.

Hier können Sie die den Personenausweis beantragen.

Reichsreisepass

Den Reisepaß des Deutschen Reiches kann jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, beantragen. Die Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 10 Jahre.

Die Vorderseite des RRP

Die Rückseite (innenliegende Laminatkarte) des RRP

Der Reisepaß besitzt 32 Seiten und ist buchbinderisch genäht. Die einzelnen Seiten sind aus Spezialpapier, enthalten farbige Guillochen sowie ein ausschließlich unter UV-Licht zu sehendes Muster.
Alle Seiten des Passes haben ein maschinenlesbares Kinegramm sowie ein Hologramm mit mittels Laser eingebrannter Paß-Nummer. Außerdem besitzen sie einen Chip, auf dem die Daten rechnerlesbar gespeichert sind. Daher sind sie die sichersten Reisepässe der Welt. Die Außenseite ist aus genarbtem dunkelblauen Kustledermaterial und besitzt einen mit Tiefprägung in Gold dargestellten Reichsadler sowie den Schriftzug "Deutsches Reich - Reisepass".

Hinweis: Die Abbildungen auf unserer Seite und der Ihnen ausgestellte Reisepass sehen wegen Verhinderung von Nachahmern in einigen Details geringfügig anders aus.

Hier können Sie die den Reisepass beantragen.

Sommersitzung 2015

Die Sommer- (urlaubs-) sitzung des 13. Juni 2015

mit einem gewaltigen Schritt nach vorn

 

 

Weiter geht’s am 11./12. September 2015 mit allen Deutschen Menschen.

Anmeldung zum 07.09.2015

 

 



Der Minister ohne Geschäftsbereich Ritter Günter war mit mir, dem königlichen Fürstregent Norbert Rudolf und Ritter Detlef guter Stimmung, um der Tradition auf der Rechtsgrundlage 1871 in alter Form mit stehendem Recht folgend, Ernennungen vorzunehmen.

 


Seine Exzellenz, Minister des Äußeren Prof. Dr. med. Ritter mult. Horst, erhielt Unterstützung durch Seine Exzellenz Herzog Wilfried von Jägerndorff als Generalkonsul des. in Frankreich, damit dieser in Straßburg seine konsularische Arbeit für das Reich beginnen kann. Für das Generalkonsulat in Lissabon Portugal bewarb sich seine Exzellenz Prof. Dr. Schmidt als des. Generalkonsul zur Vertretung unserer Deutschen Reichsangelegenheiten.


Eine besondere Ehre wurde mir zuteil, seine Exzellenz, der ehrenwerte Prof. Dr. mult. Graf Georg, Magister königlicher Hofadvokatat zu Romkerhall, königlicher Hofrat nach dem Königs- und Kirchrenrecht von Deutschland, dem Deutschen Reich zum Justizminister des. zu ernennen. Er ist der erste, von mir noch unter Prinzessin Erina von Sachsen Herzogin zu Sachsen und Königin von Romkerhall seel., zum Ritter Geschlagene. Damals war ich schon Fürst und als königlicher Diener verantwortlich für diese Aufgaben.

Der Abschluß war die Vereidigung, die alle Ehren-Amtsträger gerne ablegten und sich voll mit Ihrem Germanischen Königlichen Eid lebenslang bis zum Tod auf den Königlichen Fürstregenten mit "So wahr mir Gott helfe" einschworen.

P.S.: zur nächste Sitzung, wenn es heißt „in vollem Wichs“, werden weitere Traditionsbekleidungen ca.1871 bis 1900, vor allem bei den Damen zu sehen sein, die dann natürlich mit anwesend zu sein haben. Das können auch alle Besucher, oder Amtsbewerber so halten.

 

 

Staatsangehörigkeitsausweis

Jeder deutsche Staatsangehörige besitzt die unmittelbare Staatsangehörigkeit zum Staat Deutsches Reich (§1 RuStAG). Auf Antrag ist ihm hierüber eine rechtsgültige Bescheinigung auszustellen.

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein förmlicher Nachweis über den Besitz der Staatsangehörigkeit zu dem Staate Deutsches Reich. Er ist in Einzelfällen für den Vollzug bestimmter Rechtsgeschäfte, z.B. die Abwicklung einer Adoption oder die Erteilung einer Approbation, erforderlich. Den Betroffenen wird im Zuge der Bearbeitung der Rechtsgeschäfte von der jeweiligen Behörde mitgeteilt, daß der Bürger einen Staatsangehörigkeitsausweis beizureichen hat.
Selbstverständlich kann jeder Bürger auch ohne behördliche Aufforderung einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.

Hinweis: Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätspapier. Reisen sind damit nicht möglich. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre vom Datum der Ausstellung an.

Eine Ausführung aus dem Kaiserreich: Eine Ausführung aus der Zeit von 1933 bis 1945:

Der heutige Staatsangehörigkeitsausweis:

Die Staatsangehörigkeitsausweise werden auch von der Exilregierung Deutsches Reich andeutsche Staatsbürger ausgegeben. Jeder Deutsche hat das Recht sich einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen zu lassen. Dieser Staatsangehörigkeitsausweis dient ihm als Nachweis vor allen Behörden und Organisationen über die von ihm innegehabte Staatsangehörigkeit zum Staat Deutsches Reich und ist von allen Behörden und Organen ausnahmslos anzuerkennen. Der Staatsangehörigkeitsausweis ersetzt nicht den Reichspersonenausweis, den jeder Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr zu erhalten hat.
Der Antragsteller hat auf Anforderung der ausstellenden Behörde seine Eigenschaft als Staatsangehöriger des Deutschen Reiches, durch Beifügung geeigneter Urkunden, unter Beweis zu stellen. Grundsätzlich erwirbt man durch den Besitz eines Personenausweises keine Staatsangehörigkeit. Der Besitz eines Reichspersonenausweises ist daher kein Beweis für die Eigenschaft, die Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich zu besitzen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit muß nach §§ 3 ff RuStAG erworben worden sein und es darf nachfolgend kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gem. §§ 17 ff RuStAG eingetreten sein.

Welche Unterlagen sind erforderlich?
Für den Nachweis des Besitzes der Reichsangehörigkeit liegt die Beweislast beim Antragsteller. Die Antragstellung hat mittels Vordruck zu erfolgen. Dem Antrag sind entscheidungserhebliche Dokumente und Unterlagen beizufügen. Bei Erwerb der deutschen Reichsangehörigkeit durch Abstammung sind die Abstammungsverhältnisse lückenlos wenigstens bis zur Bezugsperson (Personen, die die deutsche Reichsangehörigkeit an die Abkömmlinge weitergeben konnten) nachzuweisen, z.B. durch:

  • Personenstandsurkunden, wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden oder Familienbücher
  • Kirchliche Unterlagen, wie kirchliche Familienbücher, Taufzeugnisse, Kommunions- oder Konfirmationszeugnisse, Auszüge aus Kirchenregistern



Die Behandlung als Deutscher ist zumindest glaubhaft zu machen, z.B. durch:

  • Reisepässe, Personalausweis, Meldebescheinigung der BRD
  • Reisepässe, Personalausweis, Meldebescheinigung der DDR
  • deutsche Kennkarten, Volkslistenausweise, Rentenbescheide
  • Ariernachweis, Abstammungsurkunden
  • Staatsangehörigkeitsausweise



Hier können Sie die den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.

Steuerzahlung - Ablehnung

Sehr geehrte/r Frau/Herr

 

Zwar wäre ich zahlungswillig und auch zahlungsfähig, andererseits besteht für die Bewohner des Bundesgebietes (Art. 25 GG) aber keine gültige und rechtlich anwendbare Rechtsgrundlage für eine Steuerzahlungspflicht! Es gibt in der BRD kein gültiges Gesetz welches die Bewohner des Bundesgebietes verpflichtet, Steuern zahlen zu müssen!

 

Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 55, 274/301 festgestellt und entschieden, daß das Grundgesetz keine Steuerpflicht erklärt! Eine Steuerzahlungspflicht für die Bewohner des Bundesgebietes ist also mit dem GG nicht vereinbar, somit grundgesetzwidrig!

 

Unsere Nationalhymne

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Um die deutsche Nationalhymne zu sehen
klicken Sie bitte auf das Bild.

Hier können Sie die Nationalhymne herunter laden. (20MB)

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Hier erfahren Sie, wie es zur Gründung der Exilregierung Deutsches Reich kam.